Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gobatec AG

Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Gobatec AG und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich oder anderweitig nachweisbar vereinbart wurde.

Als Geschäftskunden gelten natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, welche Waren im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit bestellen.

Als Privatkunden bzw. Konsumenten gelten natürliche Personen, welche Waren zu einem Zweck bestellen, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Sofern eine Bestellung sowohl geschäftlichen als auch privaten Zwecken dient, ist für die Einordnung auf den überwiegenden Zweck des Geschäfts abzustellen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

1.0 Bestellungen Anfragen und Angebote

Die Bestätigung von Offerten sowie die Bestellung von Lagerartikeln können mündlich oder schriftlich erfolgen. Eine mündliche Zusage gilt als verbindliche Bestellung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Die Gobatec AG ist berechtigt, die Bestellung nach erfolgter Zusage auszulösen.

Für Spezialanfertigungen, kundenspezifische Artikel sowie speziell zu beschaffende Nicht-Lagerartikel ist eine schriftliche Bestellung bzw. Auftragsbestätigung erforderlich.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Gobatec AG die Bestellung ausdrücklich annimmt oder durch Lieferung der bestellten Ware ausführt.

Die Gobatec AG ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist oder die Bestellung aufgrund besonderer Umstände nicht ausgeführt werden kann.

2.0 Angebote und Preise

Sämtliche Preise der Gobatec AG werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Gegenüber Privatkunden werden Preise grundsätzlich inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer angegeben.

Gegenüber Geschäftskunden können Preise in Offerten und Preislisten, sofern entsprechend ausgewiesen, exklusive Mehrwertsteuer angegeben werden. Die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen und dazu gerechnet.

Individuelle Spezialkonditionen können insbesondere bei grösseren Bestellmengen oder aufgrund individueller Vereinbarungen gewährt werden.

Massgeblich ist der in der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Bestellung vereinbarter Preis. Gesetzlich geschuldete Abgaben und Mehrwertsteueränderungen bleiben vorbehalten.

  1. Zahlungsbedingungen

3.1 Privatkunden

Für Privatkunden gilt grundsätzlich Zahlung bei Erhalt der Ware, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

Bei vereinbarter Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu bezahlen.

3.2 Geschäftskunden

Für Geschäftskunden gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Zahlungsfrist von 20 Tagen netto ab Rechnungsdatum bzw. ab Materialbezug.

Die Gobatec AG kann für Geschäftskunden nach Bonitätsprüfung eine abweichende Zahlungsfrist oder Zahlungsart vereinbaren.

3.3 Zahlungsverzug

Für Privat- und Geschäftskunden gilt:

Bei Zahlungsverzug ist die Gobatec AG berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen und weitere Lieferungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.

Die Gobatec AG kann bei Zahlungsverzug Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.

Gegenüber Geschäftskunden kann die Gobatec AG bei Zahlungsverzug weitere Lieferungen von Vorauszahlung oder einer anderen angemessenen Zahlungssicherung abhängig machen.

4.0 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum der Gobatec AG.

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und nicht unbefugt zu veräussern, zu verpfänden oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.

Geschäftskunden verpflichten sich insbesondere, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht ohne Zustimmung der Gobatec AG an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung abzutreten.

Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung beschädigt, unsachgemäss behandelt oder bestimmungswidrig verwendet, kann die Gobatec AG ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen.

5.0 Lieferung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1–2 Arbeitstagen nach Eingang der Ware bei der Gobatec AG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Spezialanfertigungen und nicht lagernden Artikeln kann eine längere Lieferfrist gelten.

Die genannten Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, Richtfristen.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, behördlicher Massnahmen, Lieferengpässen oder Verzögerungen von Lieferanten oder Transportunternehmen berechtigen den Kunden nicht ohne Weiteres zum Rücktritt oder zu Schadenersatz, soweit die Gobatec AG die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

Die Gefahr geht im gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt auf den Käufer über.

6.0 Versand- und Frachtkosten

Für den Versand mit DPD werden bis zu einem Nettogewicht von 30 kg CHF 15.00 verrechnet.

Für den Versand in einem Luftpolstercouvert bis Format A5 werden CHF 8.00 verrechnet.

Bei Bestellungen mit einem Warenwert von über CHF 1'000.00 erfolgt die Lieferung grundsätzlich franko. Davon ausgenommen sind Stückgut-, Camion- und andere Spezialtransporte.

Bei Spezialanfertigungen, besonderen Lieferanforderungen oder speziellen Transportarten werden die Versand- und Transportkosten nach Aufwand berechnet und in der Offerte separat ausgewiesen.

  1. Prüfung der Ware und Mängel

Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt so rasch wie möglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung und erkennbare Mängel zu prüfen.

7.1 Geschäftskunden

Geschäftskunden haben die Ware nach Erhalt im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens nach Möglichkeit innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, schriftlich zu melden.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich schriftlich zu melden.

7.2 Privatkunden

Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Prüfung der Ware, die Mängelanzeige und die Gewährleistung. Die in diesen AGB genannten Fristen für freiwillige Rücknahmen gelten nicht als Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte.

Bei berechtigten Beanstandungen kann die Gobatec AG im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte eine zulässige Form der Mängelbehebung vornehmen.

Beanstandungen, die nachweislich auf unsachgemässe Behandlung, nicht fachgerechte Pflege, falsche Lagerung, unsachgemässe Verwendung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, gelten nicht als von der Gobatec AG zu vertretende Mängel, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Gewährleistung und freiwillige Garantie

8.1 Allgemeines

Die gesetzliche Gewährleistung und eine freiwillige vertragliche Garantie sind voneinander zu unterscheiden.

Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesichert wurde, und richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Die gesetzlich zwingenden Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

8.2 Geschäftskunden

Für Geschäftskunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit diese nicht im Rahmen der gesetzlich Zulässigen und durch individuellen Vereinbarung oder diese AGB eingeschränkt wurden.

Soweit gesetzlich zulässig, kann die Gewährleistung für bestimmte Waren, insbesondere gebrauchte Waren, Sonderposten oder ausdrücklich als solche bezeichneten Produkte, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

8.3 Privatkunden

Gegenüber Privatkunden bleiben die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte vorbehalten. Eine freiwillige Garantie schränkt diese Rechte nicht ein.

Sofern ausdrücklich eine Garantie von bis zu 24 Monaten vereinbart wurde, setzt deren Inanspruchnahme eine fachgerechte Behandlung, Pflege, Lagerung und Verwendung der Ware voraus.

8.4 Ausschluss freiwilliger Garantie

Von einer freiwilligen Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Verbrauchsmaterialien sowie Artikel mit einer konstruktions- oder materialbedingt begrenzten Lebensdauer, soweit dies aufgrund ihrer Beschaffenheit oder der jeweiligen Garantiebedingungen sachlich gerechtfertigt ist.

  1. Spezialanfertigungen und kundenspezifische Bestellungen

Spezialanfertigungen, kundenspezifisch angefertigte Artikel sowie speziell für einen Kunden beschaffte Nicht-Lagerartikel müssen schriftlich bestellt bzw. bestätigt werden.

Nach erfolgter Bestellung kann eine Annullierung nur mit Zustimmung der Gobatec AG erfolgen.

Bei einer von der Gobatec AG akzeptierten Annullierung können bereits angefallene Beschaffungs-, Produktions-, Bearbeitungs- und weitere nachweisbare Kosten dem Besteller verrechnet werden.

Artikel, die speziell nach Kundenwunsch zugeschnitten, angefertigt oder beschafft wurden, sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen.

Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch entgegensteht.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Masse, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Angaben verantwortlich.

  1. Warenrücknahme

10.1 Allgemeines

Die Gobatec AG gewährt kein allgemeines gesetzliches Rückgabe- oder Widerrufsrecht für mangelfreie Ware, soweit ein solches gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschliesslich aus Kulanz und nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Gobatec AG.

10.2 Privatkunden

Für Privatkunden besteht vor Ort im Geschäft oder auf sonstigem Weg ausserhalb des Fernabsatzes abgeschlossenen Kaufverträgen grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für mangelfreie Ware, sofern kein solches ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei einer freiwilligen Rücknahme gelten die nachfolgenden Bedingungen.

10.3 Geschäftskunden

Für Geschäftskunden besteht grundsätzlich kein allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht für mangelfreie Ware. Eine Rücknahme erfolgt ausschliesslich nach ausdrücklicher Zustimmung der Gobatec AG.

Bei Lagerartikeln kann die Gobatec AG eine Rücknahme aus Kulanz gewähren. Voraussetzungen dafür sind, dass sich die Ware in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand befindet und möglichst in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Zudem wird die Ware nur mit einem gültigen Kaufbeleg rückerstattet.

10.4 Kulanzrücknahme

Die Rücksendekosten und allfällige weitere mit der Rückgabe verbundene Kosten trägt grundsätzlich der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nach Prüfung der retournierten Ware bestimmt sich die Höhe der Gutschrift nach deren Zustand und der ursprünglichen Vereinbarung.

Bei einer freiwilligen Rücknahme ist die Gobatec AG berechtigt die Gutschriftshöhe je nach Fall und dem Warenwert anzupassen.

Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angefragt werden. Ausgeschlossen davon sind verdeckte Mängel.

Aus Hygiene- und Nachhaltigkeitsgründen werden Schaumstoffartikel grundsätzlich nicht zurückgenommen, sofern kein gesetzlicher Anspruch wegen eines Mangels besteht.

Dasselbe gilt für Überzüge und andere Artikel, die nach Kundenwunsch angefertigt oder angepasst wurden.

Kundenspezifische Bestellungen sowie speziell für den Kunden beschaffene Artikel werden grundsätzlich nicht freiwillig zurückgenommen.

Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln oder anderen zwingenden gesetzlichen Gründen bleiben unberührt.

  1. Haftung

Die Gobatec AG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Lagerung oder Pflege der Ware durch den Kunden verursacht wurden, ist ausgeschlossen, soweit die Gobatec AG hierfür nicht gesetzlich einzustehen hat.

Gegenüber Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.

Gegenüber Geschäftskunden gelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie nach Schweizer Recht zulässig sind.

  1. Verantwortlichkeit des Kunden bei Verwendung der Produkte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferten Waren bestimmungsgemäss und unter Beachtung der Herstellerangaben, Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.

Dies gilt insbesondere für technische Produkte, Werkzeuge, Befestigungsmittel, Schlauch- und Gummiwaren sowie andere Produkte, deren Verwendung besondere technische Kenntnisse oder Sicherheitsmassnahmen erfordern kann.

Die Gobatec AG haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer nicht bestimmungsgemässen Verwendung oder der Nichtbeachtung von Hersteller- oder Sicherheitshinweisen entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Abweichende Vereinbarungen zwischen der Gobatec AG und dem Kunden gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich oder anderweitig nachweisbar vereinbart wurden.

Es gilt Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

14.3 Vorrang zwingenden Rechts

Soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen für Privatkunden oder Geschäftskunden von diesen AGB abweichen, gehen die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen den AGB vor.

15.0 Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist das Domizil der GOBATEC AG, 3006 Bern, Schweiz